Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Ab dem 01.01.2017 steht für alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 einheitlich ein Budget in Höhe von 125,00 € zur Verfügung.
Über dieses Budget können folgende Angebote genutzt werden:
Über dieses Budget können folgende Angebote genutzt werden:
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Aufstocken der Regelleistung Kurzzeitpflege oder Erstattung von Eigenanteilen im Rahmen der Kurzzeitpflege.
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Aufstocken der Regelleistung teilstationäre Pflege oder Erstattung von Eigenanteilen im Rahmen der teilstationären Pflege.
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Besondere Leistungen der allgemeinen Anleitung und Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung
von ambulanten Vertragspflegediensten. -
Niedrigschwellige Betreuungs-/Entlastungsleistungen.
Restbeträge, die am Ende eines Kalenderjahres noch nicht verbraucht sind, können in das Folgejahr übertragen und bis zum 30.06. genutzt werden.
Wichtig: Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden nur als Sachleistung gewährt und können nicht wie das Pflegegeld ausbezahlt werden.
Wichtig: Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden nur als Sachleistung gewährt und können nicht wie das Pflegegeld ausbezahlt werden.