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Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Ab dem 01.01.2017 steht für alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 einheitlich ein Budget in Höhe von 125,00 € zur Verfügung.

Über dieses Budget können folgende Angebote genutzt werden:

  

  •  Aufstocken der Regelleistung Kurzzeitpflege oder Erstattung von Eigenanteilen im Rahmen der Kurzzeitpflege.
  •  Aufstocken der Regelleistung teilstationäre Pflege oder Erstattung von Eigenanteilen im Rahmen der teilstationären Pflege.
  •  Besondere Leistungen der allgemeinen Anleitung und Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung von ambulanten Vertragspflegediensten.
  •  Niedrigschwellige Betreuungs-/Entlastungsleistungen.

 

Restbeträge, die am Ende eines Kalenderjahres noch nicht verbraucht sind, können in das Folgejahr übertragen und bis zum 30.06. genutzt werden.

Wichtig: Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden nur als Sachleistung gewährt und können nicht wie das Pflegegeld ausbezahlt werden.

 

Pflegestützpunkt Landkreis Fulda
Gerloser Weg 20 · 36039 Fulda
Telefon: 0661 6006-8783 oder -8782
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-fulda.de
www.pflegestuetzpunkt-fulda.de

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