Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Ab dem 01.01.2017 steht für alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 einheitlich ein Budget in Höhe von 131,00 € (Erhöhung von 125 € auf 131 € zum 01.01.2025) zur Verfügung.
Über dieses Budget können folgende Angebote genutzt werden:
- Aufstocken der Regelleistung Kurzzeitpflege oder Erstattung von Eigenanteilen im Rahmen der Kurzzeitpflege.
- Aufstocken der Regelleistung teilstationäre Pflege oder Erstattung von Eigenanteilen im Rahmen der teilstationären Pflege.
- Besondere Leistungen der allgemeinen Anleitung und Betreuung oder Angebote der hauswirtschaftlichen Versorgung
von ambulanten Vertragspflegediensten. - Niedrigschwellige Betreuungs-/Entlastungsleistungen.
Restbeträge, die am Ende eines Kalenderjahres noch nicht verbraucht sind, können in das Folgejahr übertragen und bis zum 30.06. genutzt werden.
Wichtig: Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden nur als Sachleistung gewährt und können nicht wie das Pflegegeld ausbezahlt werden.