Tages- und Nachtpflege (teilstationär)
Wenn die Pflegeperson zum Beispiel wegen anderer Aufgaben Zeiten überbrücken oder entlastet werden muss, kann die Betreuung in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege sinnvoll sein.
Die Pflegekasse beteiligt sich in solchen Fällen an den Kosten der Pflege, der medizinischen Behandlungspflege sowie an den Transportkosten. Zusätzlich neben dem Pflegegeld bzw. der Pflegesachleistung für die häusliche Pflege gibt es hierfür in den Pflegegraden 2 – 5 monatlich 761, 1.432, 1.778 und 2.200 €.