Gehörlosengeld
Gehörlose Menschen haben aufgrund ihrer Behinderung Mehraufwendungen. Gehörlosengeld ist eine finanzielle Leistung, die die Bewältigung alltäglicher Herausforderungen wie auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern soll. Die Leistung wird pauschal bewilligt und soll dazu beitragen, die entstehenden Aufwendungen zu vermindern.
Sofern der gehörlose Mensch Geldleistungen nach anderen Rechtsvorschriften bezieht, die ebenfalls zum Ausgleich dieser Mehraufwendungen bestimmt sind, werden diese auf das Gehörlosengeld angerechnet.
Bei einem Umzug in eine Einrichtung oder besondere Wohnform (früher als stationäres Wohnen bezeichnet) verringert sich das Gehörlosengeld, wenn gleichzeitig Leistungen von einem anderen öffentlich-rechtlichen Träger (z. B. Pflegekasse, Sozialamt, Krankenversicherung) bezogen werden.
Landeswohlfahrtsverband Hessen: Gehörlosengeld (lwv-hessen.de)