Wohnen im Alter
Immer mehr Menschen sind bereit, sich durch einen frühzeitigen Umzug in eine altersgerechte Wohnung bzw. Wohnform bewusst auf die geänderten Lebensbedingungen im Alter einzustellen. Dadurch soll es gelingen, Individualität und Selbstständigkeit, soweit möglich, zu bewahren. Zwischen Beginn des Rentenalters und der eigentlichen Hochaltrigkeit liegen heute im Durchschnitt 20 Jahre. Gleichzeitig haben sich die Ansprüche älterer Menschen gewandelt.
Die wachsende Anzahl älterer Menschen ist verbunden mit dem ökonomischen und menschlichen Prinzip „ambulant vor stationär“. Der größte Teil der älteren Menschen kommt bis ins hohe Alter ohne einen Heimplatz aus und erhält, wenn überhaupt, ambulante Hilfe zu Hause. Dies erfordert ein zunehmendes Angebot an Wohnformen für ältere Menschen. In Fulda und Umgebung gibt es eine ganze Reihe von Angeboten im Bereich des alten- und behindertengerechten Wohnens.
Barrierefreie Wohnungen wurden insbesondere für ältere und behinderte Menschen errichtet. Grundsätze sind Stufenlosigkeit sowie ausreichende Durchgangsbreiten und ausreichende Bewegungsflächen. Als Maßstab gilt die Rollstuhlbefahrbarkeit aller Wohnbereiche. Altengerechte Wohnungen sind Vorläufer der barrierefreien Wohnungen, auf die Bedürfnisse älterer Menschen (Größe und Lage) zugeschnitten und in der Regel mit einem Aufzug ausgestattet.
Angepasste Wohnungen bedeutet, die eigene Wohnung durch Wohnraumanpassungen so umzugestalten, dass ein Leben zu Hause trotz Handicap weiter möglich bleibt. Veränderungsmaßnahmen sind beispielsweise die Beseitigung von Schwellen oder auch der Umbau der Badewanne in eine barrierefreie Dusche. Für Umbaumaßnahmen gibt es bei Einstufung in eine Pflegestufe Zuschüsse durch die Pflegekassen. Des Weiteren können auch Kredite oder Investitionszuschüsse bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Informationen zu aktuellen Investitionszuschüssen der KfW finden Sie unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/
Beim Land Hessen besteht die Möglichkeit, nach den Richtlinien für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum Zuschüsse über den Landkreis Fulda oder die Stadt Fulda zu beantragen.
Wichtig ist, dass alle Fördermaßnahmen vor Baubeginn beantragt werden müssen.
Ansprechpartner für Förderungen durch das Land Hessen sind:
für die Stadt Fulda
Tel. 0661 102-1681
für den Landkreis Fulda
Tel. 0661 6006-7078
Betreutes Wohnen ist die Verbindung von barrierefreiem/altersgerechtem Wohnen mit Betreuungsleistungen, für die eine Betreuungspauschale im Mietvertrag vorgesehen ist. Die Betreuung umfasst in der Regel Beratungs- und Vermittlungsangebote und ein Haus-Notruf-System, aber keine pflegerische oder hauswirtschaftliche Hilfen. Es gibt keinen festen vorgeschriebenen Rahmen für die Angebote im Betreuten Wohnen.
Wohngruppen
Mieter in Wohngruppen leben in geeigneten Wohnungen in ihrer vertrauten Umgebung. Die zu Pflegenden entscheiden selbst, mit wem die Wohnung geteilt wird und wer die Pflege übernimmt.
Zur Finanzierung von zusätzlichen Aufwendungen der Wohngruppe (mind. 3 pflegebedürftige Menschen) für eine gemeinschaftlich beauftragte Person zahlt die Pflegekasse an jeden pflegebedürftigen Bewohner eine Pauschale von 214,00 € aus.
Diese Person soll für allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten oder zur hauswirtschaftlichen Unterstützung eingesetzt werden. Zusätzliche Pflegeleistungen dürfen mit der Pauschale nicht finanziert werden.
Der Gesetzgeber fördert die Neugründung von Wohngruppen mit einem einmaligen Betrag von bis zu 2.500,00 € pro Bewohner, jedoch max. 10.000,00 € pro Wohngruppe zur Finanzierung der altersgerechten oder barrierearmen Umgestaltung der Wohnung.