Um die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Fulda auch im hohen Alter in ihrer Selbstständigkeit zu stärken bietet der Gemeindepfleger bzw. die Gemeindepflegerin in den Gemeinden wohnortnahe Beratungstermine sowie nach individueller Vereinbarung Hausbesuche an.
Durch die präventive, vorbeugende und sorgende Arbeitsweise des Gemeindepflegers bzw. der Gemeindepflegerin soll eine eigenständige und selbstbestimmte Lebensführung im eigenen Zuhause ermöglicht werden.
Der Gemeindepfleger bzw. die Gemeindepflegerin schließt die Lücke zwischen medizinischer, pflegerischer und psychosozialer Versorgung, indem er/ sie durch seine/ ihre aufsuchende Beratung und Unterstützung niederschwellig begleitet und die individuelle pflegerische Versorgung instruiert.
Der Gemeindepfleger bzw. die Gemeindepflegerin plant gemeinsam mit den betroffenen Personen sowie mit weiteren an der Versorgung beteiligten Akteuren die weitere Versorgung, leitet nächste Schritte ein und stellt Kontakte zu den an der Versorgung beteiligten Stellen sowie sozialen Einrichtungen (z.B. ambulante Pflegedienste, Pflegestützpunkt, Seniorenkreise und -beiräte, Nachbarschaftsinitiativen etc.) her.
Die Aufgaben eines Gemeindepflegers bzw. einer Gemeindepflegerin sind Verweisberatung und Lotsenfunktion. Das Aufgabengebiet befindet sich an der Schnittstelle der Sozialgesetzbücher V, XI und XII ohne dabei Leistungserbringer bzw. Leistungserbringerin zu sein.
Eine kompakte Übersicht finden Sie im Flyer.
Ihr Kontakt
Frau Mona Mühling
Telefon: 0661 6006-8786
Fax: 0661 / 6006-8780
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